Erwägungsgrund 7 32017D1922BESCHLUSS (EU) 2017/1922 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs IX des Protokolls I zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Rat zu vertretenden Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32016D1231BESCHLUSS (EU) 2016/1231 DES RATES vom 18. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss über den Antrag Georgiens auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Übereinkommen zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 7 32017D2434BESCHLUSS (EU) 2017/2434 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rat in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses des Gemeinsamen Rates über die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Rates und die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Rat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32014D0421BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den von der Europäischen Union einzunehmenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen vom 14. Mai 1973 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/421/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 6 32015D1016BESCHLUSS (EU) 2015/1016 DES RATES vom 23. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32014D0419BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den von der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/419/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss sollte daher auf dem diesem Beschluss beigefügten Beschlussentwurf beruhen —