Erwägungsgrund 5 32017D1921BESCHLUSS (EU) 2017/1921 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Aufstellung einer Liste von Schiedsrichtern zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat zu vertreten ist.
Erwägungsgrund 6 32017D1921BESCHLUSS (EU) 2017/1921 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Aufstellung einer Liste von Schiedsrichtern zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen Rat sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 3 32017D1190BESCHLUSS (EU) 2017/1190 DES RATES vom 12. Juni 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im — durch das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme eingesetzten — GNSS-Ausschuss Europäische Union/Schweiz zur Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses festzulegen —
Erwägungsgrund 6 32013D0500BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation WTO über den Antrag auf Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelspräferenzen seitens der Union für die Republik Moldau (2013/500/EU)
Es ist daher angezeigt, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich des Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 6 32016D1039BESCHLUSS (EU) 2016/1039 DES RATES vom 16. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung bezüglich der autonomen Präferenzregelung für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkts
Es ist daher zweckmäßig, den im Allgemeinen Rat der WTO im Namen der Union hinsichtlich dieses Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 13 32016D1877BESCHLUSS (EU) 2016/1877 DES RATES vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des gemeinsamen Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und der Arbeitsgruppe Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist daher angemessen, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe und im Hauptausschuss zu vertreten ist —