Erwägungsgrund 7 32017D2210BESCHLUSS (EU) 2017/2210 DES RATES vom 25. September 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Arabischen Republik Ägypten an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 7 32017D2209BESCHLUSS (EU) 2017/2209 DES RATES vom 25. September 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Demokratischen Volksrepublik Algerien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 7 32018D0467BESCHLUSS (EU) 2018/467 DES RATES vom 25. September 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 7 32018D0639BESCHLUSS (EU) 2018/639 DES RATES vom 19. März 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Königreichs Marokko an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32017D2240BESCHLUSS (EU) 2017/2240 DES RATES vom 10. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 8 32017D0471Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —