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Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) in Kraft getreten. Zweck des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame internationale Standards zur Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen oder zur Verbesserung dieser Regulierung festzulegen, den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und die Umlenkung dieser Waffen zu verhindern. Die Union sollte alle VN-Mitgliedstaaten bei der Durchführung wirksamer Kontrollen von Waffenverbringungen unterstützen, um zu gewährleisten, dass der ATT möglichst wirksam ist, insbesondere was die Durchführung seines Artikels 11 anbelangt.
Der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) wurde am 2. April 2013 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am 24. Dezember 2014 in…
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (ATT) verabschiedet. Ziel des Vertrags ist es, möglichst…
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“) verabschiedet. Zweck des ATT ist es,…
Der Vertrag über den Waffenhandel trat am 24. Dezember 2014 in Kraft und wurde von 26 Mitgliedstaaten ratifiziert. Die Union ist keine Vertragspartei des…
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 6. Dezember 2006 die Resolution 61/89 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel:…
Um ein rasches Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel und seine zügige Durchführung zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.