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Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2010/40/EU hat die Kommission vier delegierte Rechtsakte im Zusammenhang mit vorrangigen Maßnahmen gemäß der Richtlinie erlassen. Sie betreffen vor allem eCall und Mechanismen für die Weitergabe von Daten zur Erleichterung des elektronischen Datenaustauschs zwischen den zuständigen Behörden, Akteuren und den Anbietern von Diensten einschlägiger Intelligenter Verkehrssysteme (IVS). Es besteht Bedarf an weiteren delegierten Rechtsakten für Maßnahmen, die noch getroffen werden müssen und in den Geltungsbereich der Richtlinie 2010/40/EU fallen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 8 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Fahrzeuggruppen der Klassen M 1 und N 1 zu bestimmen, die aus…
Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2010/40/EU läuft die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass der in Artikel 7 der Richtlinie genannten delegierten…
Zur Anpassung der Richtlinie 2010/31/EU an den technischen Fortschritt sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte…
Um die Ziele der Richtlinie 2010/40/EU zu verwirklichen, sollte der Kommission für einen zusätzlichen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 27. August 2017 die…
Die Kommission erlässt gemäß Artikel 56 und nach Maßgabe der Bedingungen der Artikel 57 und 58 delegierte Rechtsakte, mit denen die Verfahren und Regelungen…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 8 delegierte Rechtsakte zur Festlegung detaillierter technischer Anforderungen und Prüfungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.