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Am 26. und 27. September 2017 führte die Kommission eine Mission verstärkter Überwachung vor Ort in Rumänien gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates durch. Nachdem sie ihre vorläufigen Feststellungen den rumänischen Behörden zur Stellungnahme vorgelegt hatte, übermittelte die Kommission dem Rat am 24. Oktober 2017 einen Bericht darüber. Diese Feststellungen wurden anschließend veröffentlicht. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass die rumänischen Behörden nicht die Absicht haben, die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 zu befolgen. Die Behörden gaben an, dass sie für 2017 nach wie vor das Ziel eines gesamtstaatlichen Defizits von 3 % des BIP verfolgen. In Anbetracht der positiven und weiter wachsenden Produktionslücke würde dies 2017 entgegen der Empfehlung des Rates zu einer Verschlechterung des strukturellen Defizits führen. Dies zeigt eine eindeutig expansive Finanzpolitik.
Am 10. und 11. April 2018 führte die Kommission entsprechend Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung vor Ort…
Am 14. und 15. März 2019 führte die Kommission zum Zweck der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Am 27. und 28. September 2018 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Am 20. April 2018 — und damit nach der vom Rat gesetzten Frist — legten die rumänischen Behörden einen Bericht über infolge der Empfehlung des Rates vom 5.…
Am 25. September 2019 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Am 18. und 19. September 2018 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel –11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.