Erwägungsgrund 3 32017D1435BESCHLUSS (EU) 2017/1435 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau zu vertretenden Standpunkt
Um die Umsetzung des Abkommens zu erleichtern, haben die Vertragsparteien vereinbart, eine Assoziierungsagenda festzulegen, um eine Liste von Prioritäten für…
Erwägungsgrund 3 32015D1420BESCHLUSS (EU) 2015/1420 DES RATES vom 16. März 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung für die Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Ukraine zu vertretenden Standpunkt
Die Vertragsparteien haben eine Assoziierungsagenda vereinbart, um eine Liste von Prioritäten für gemeinsame Arbeiten auf Sektorbasis zu erstellen, durch die…
Erwägungsgrund 4 32015D1420BESCHLUSS (EU) 2015/1420 DES RATES vom 16. März 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung für die Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Ukraine zu vertretenden Standpunkt
Die Vertragsparteien haben sich auf den Text der Assoziierungsagenda geeinigt, die darauf abzielt, durch die Schaffung eines praktischen Rahmens zur…
Erwägungsgrund 4 32017D1435BESCHLUSS (EU) 2017/1435 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau zu vertretenden Standpunkt
Die Vertragsparteien haben sich auf eine Assoziierungsagenda geeinigt, um die Umsetzung des Abkommens zu erleichtern. Die Assoziierungsagenda wird von dem mit…
Erwägungsgrund 4 32017D2422Die Vertragsparteien haben eine Assoziierungsagenda vereinbart, durch die die Umsetzung des Abkommens vorbereitet und erleichtert wird. Die Assoziierungsagenda…
Erwägungsgrund 3 32017D1790BESCHLUSS (EU) 2017/1790 DES RATES vom 25. September 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der EU-Armenien Partnerschaftsprioritäten zu vertretenden Standpunkt
Die Vertragsparteien sind übereingekommen, Partnerschaftsprioritäten mit dem Ziel festzulegen, gezielte Orientierungen für ihre gemeinsame Arbeit in den…