Erwägungsgrund 4 32015D1420BESCHLUSS (EU) 2015/1420 DES RATES vom 16. März 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung für die Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Ukraine zu vertretenden Standpunkt
Der im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt zur Verabschiedung einer Empfehlung für die Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Ukraine…
Art. 1 32017D2422Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und…
Erwägungsgrund 5 32017D1790BESCHLUSS (EU) 2017/1790 DES RATES vom 25. September 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der EU-Armenien Partnerschaftsprioritäten zu vertretenden Standpunkt
Der von der Union im Kooperationsrat zu vertretende Standpunkt zur Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Armenien muss vom Rat angenommen werden —
Erwägungsgrund 5 32017D1435BESCHLUSS (EU) 2017/1435 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union im Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda zwischen der EU und der Republik Moldau für die Jahre 2017-2019…
Erwägungsgrund 5 32017D0601BESCHLUSS (EU) 2017/601 DES RATES vom 6. März 2017 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union in dem mit dem Abkommen eingesetzten Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses…
Erwägungsgrund 5 32016D2310BESCHLUSS (EU) 2016/2310 DES RATES vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien, einschließlich des Pakts, zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union im mit dem Abkommen eingesetzten Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen…