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Rumänien wird ermächtigt, den Beitritt Chiles, Islands und der Bahamas zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union anzunehmen.
Rumänien hinterlegt im Interesse der Union bis spätestens 19. Dezember 2018 eine Erklärung über die Annahme des Beitritts Chiles, Islands und der Bahamas zum Haager Übereinkommen von 1980 mit folgendem Wortlaut: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt Chiles, Islands und der Bahamas zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2017/2424 des Rates anzunehmen.“
Rumänien unterrichtet den Rat und die Kommission über die Hinterlegung seiner Erklärung über die Annahme des Beitritts Chiles, Islands und der Bahamas zum Haager Übereinkommen von 1980 und übermittelt der Kommission den Wortlaut dieser Erklärung innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.
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