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Kroatien, die Niederlande, Portugal und Rumänien werden ermächtigt, den Beitritt San Marinos zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union anzunehmen.
Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten hinterlegen im Interesse der Union bis spätestens 19. Dezember 2018 eine Erklärung über die Annahme des Beitritts San Marinos zum Haager Übereinkommen von 1980 mit folgendem Wortlaut: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt San Marinos zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2017/2463 des Rates anzunehmen.“
Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer Erklärung über die Annahme des Beitritts San Marinos zum Haager Übereinkommen von 1980 und übermitteln der Kommission den Wortlaut der Erklärung innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.
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