Erwägungsgrund 2 32011D0213BESCHLUSS DES RATES vom 9. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (2011/213/EU)
Dieses Abkommen wurde vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 30. November 2009 in Brüssel von den Vertretern der Vertragsparteien unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32008D0143BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (2008/143/EG)
Das Abkommen wurde am 6. Dezember 2002 in Brüssel vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32017D0434BESCHLUSS (EU) 2017/434 DES RATES vom 13. Februar 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden erfolgreich abgeschlossen und das Abkommen wurde am 2. Juli 2015 in Kabul paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32016D1741BESCHLUSS (EU) 2016/1741 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2377 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 8. Dezember 2015 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32016D1743BESCHLUSS (EU) 2016/1743 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2399 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 3. Dezember 2015 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32009D0515BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/515/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2009/305/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 9. Dezember 2008…