Erwägungsgrund 1 32019D0276BESCHLUSS (EU) 2019/276 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Das Flexibilitätsinstrument dient dazu, genau bestimmte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der verfügbaren Grenzen einer oder mehrerer Rubriken nicht…
Erwägungsgrund 1 32018D0008BESCHLUSS (EU) 2018/8 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Das Flexibilitätsinstrument dient dazu, genau bestimmte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der verfügbaren Grenzen einer oder mehrerer Rubriken nicht…
Erwägungsgrund 1 32018D0051BESCHLUSS (EU) 2018/51 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2017 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Bereitstellung der Finanzmittel für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung
Das Flexibilitätsinstrument dient dazu, genau bestimmte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer Rubriken nicht getätigt werden…
Art. 11 Abs. 1 32013R1311Das Flexibilitätsinstrument dient dazu, in einem gegebenen Haushaltsjahr genau bestimmte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der Obergrenze einer oder…
Erwägungsgrund 5 32017R1123VERORDNUNG (EU, Euratom) 2017/1123 DES RATES vom 20. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020
Zur Sicherstellung einer spezifischen und größtmöglichen Flexibilität sollte zudem vorgesehen werden, dass nicht verwendete Mittel aus dem Solidaritätsfonds der…
Erwägungsgrund 1 32016D0253BESCHLUSS (EU) 2016/253 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für haushaltspolitische Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
Nach Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates kann das Flexibilitätsinstrument innerhalb der jährlichen Obergrenze von 471 Mio. EUR (zu…