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Um zu gewährleisten, dass im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 rechtzeitig ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sollte der Fonds für einen Betrag in Höhe von 50 000 000 EUR für Vorauszahlungen in Anspruch genommen werden.
In Artikel 4a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 ist vorgesehen, dass der Fonds für einen Betrag in Höhe von bis zu 50 000 000 EUR für Vorauszahlungen…
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2017 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel…
In Artikel 4a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 ist vorgesehen, dass der Fonds für einen Betrag in Höhe von bis zu 50 000 000 EUR für…
In Artikel 4a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 ist vorgesehen, dass der Fonds für einen Betrag in Höhe von bis zu 50 000 000 EUR für…
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für…
Bei der Annahme des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Union für ein gegebenes Haushaltsjahr schlägt die Kommission, wenn dies erforderlich ist, um zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.