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Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Butyrfentanyl (N-Phenyl-N-[1-(2-phenylethyl)-4-piperidinyl]butanamid) eine Verbindung, bei der eine ähnliche Missbrauchsgefahr besteht wie bei kontrollierten Opioiden wie Morphin und Fentanyl, die in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgeführt sind, und die ähnliche schädliche Wirkungen hat. Es kann zudem auch in Fentanyl umgewandelt werden. Es gibt keinen Nachweis für einen therapeutischen Nutzen des Stoffes, und seine Verwendung hat zu Todesfällen geführt. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Butyrfentanyl missbraucht wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen für diesen Stoff gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, Butyrfentanyl in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses der WHO für Drogenabhängigkeit (im Folgenden „Sachverständigenausschuss“) ist U-47700…
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist die Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Gesellschaft, die mit dem Missbrauch von Ethylon…
Gemäß dem Sachverständigenausschuss ist die Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Gesellschaft, die mit dem Missbrauch von Ethylphenidat oder EPH (Ethyl…
Butyrfentanyl wird von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht als neue psychoaktive Substanz nach Maßgabe des Beschlusses 2005/387/JI…
Gemäß dem Sachverständigenausschuss ist die Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Gesellschaft, die mit dem Missbrauch von Pentedron oder…
Daher sollten die Mitgliedstaaten den Standpunkt vertreten, dass Butyrfentanyl in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgenommen werden sollte.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.