Erwägungsgrund 5 32016D2310BESCHLUSS (EU) 2016/2310 DES RATES vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien, einschließlich des Pakts, zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union im mit dem Abkommen eingesetzten Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen…
Erwägungsgrund 5 32016D2131BESCHLUSS (EU) 2016/2131 DES RATES vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des im Namen der der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon, einschließlich des Pakts, zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union im mit dem Abkommen eingesetzten Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen…
Erwägungsgrund 5 32017D1779BESCHLUSS (EU) 2017/1779 DES RATES vom 29. Mai 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten — Assoziationsrat zur Annahme einer Empfehlung für die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union in dem mit dem Abkommen eingesetzten Assoziationsrat sollte daher auf dem Entwurf für eine Empfehlung des Assoziationsrates beruhen,…
Erwägungsgrund 3 32015D0926BESCHLUSS (EU) 2015/926 DES RATES vom 16. März 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Tunesien (2013-2017) zur Umsetzung der privilegierten Partnerschaft zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32017D0814BESCHLUSS (EU) 2017/814 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile in Bezug auf die Ersetzung von Anhang III Artikel 12 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits zu vertreten ist
Der im Namen der Union im Assoziationsausschuss zu vertretende Standpunkt sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32014D0290BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung des Anhangs XII des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, der die Listen der chilenischen Beschaffungsstellen enthält, für die die Bestimmungen des Teils IV Titel IV (Öffentliches Beschaffungswesen) gelten (2014/290/EU)
Der im Namen der Union im Assoziationsausschuss zu vertretende Standpunkt sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —