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Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2018 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2018 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2018 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2014 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2016 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2013 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2018 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.