Erwägungsgrund 7 32017D0715Daher sollten die Anhänge II und XVII des EWR-Abkommens entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 2 32017D0715Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens können durch Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses u. a. die Anhänge II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und…
Erwägungsgrund 4 32015D1789BESCHLUSS (EU) 2015/1789 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umwelt) des EWR-Abkommens (Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen)
Die Anhänge II und XX des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32015D1789BESCHLUSS (EU) 2015/1789 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umwelt) des EWR-Abkommens (Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen)
Die Anhänge II und XX des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32012D0251BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens (2012/251/EU)
Die Anhänge II und XX des EWR-Abkommens sollten entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32012D0251BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens (2012/251/EU)
Die Anhänge II und XX des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden.