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Die Anträge des Vereinigten Königreichs, Zyperns und Portugals erfüllen die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Die Anträge Griechenlands, Spaniens, Frankreichs und Portugals erfüllen die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines…
Die Anträge Bulgariens, Griechenlands, Litauens und Polens erfüllen die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines…
Der Antrag Griechenlands erfüllt die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Der Antrag Deutschlands erfüllt die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Der Antrag Italiens erfüllt die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für das Vereinigte Königreich, Zypern und Portugal bereitzustellen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.