Erwägungsgrund 4 32015D1179BESCHLUSS (EU) 2015/1179 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2015/000 TA 2015 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 630 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32016D0619BESCHLUSS (EU) 2016/619 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2016/000 TA 2016 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte deshalb zur Bereitstellung der Summe von 380 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission in Anspruch genommen werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0697BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (EGF/2014/000 TA 2014 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission) (2014/697/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um auf Initiative der Kommission technische Unterstützung bereitzustellen —
Erwägungsgrund 3 32014D0697BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (EGF/2014/000 TA 2014 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission) (2014/697/EU)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF auf Initiative der Kommission jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF…
Erwägungsgrund 4 32013D0420BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Juli 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/000 TA 2013 — Technische Unterstützung auf Betreiben der Kommission) (2013/420/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um technische Unterstützung auf Betreiben der Kommission bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32017D2192BESCHLUSS (EU) 2017/2192 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. November 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen Antrag Italiens — EGF/2017/004 IT/Almaviva
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 347 370 EUR für den Antrag Italiens bereitgestellt werden kann.