Erwägungsgrund 12 32017D0770BESCHLUSS (EU) 2017/770 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Die Ratifizierung des Protokolls von 2010 durch alle Mitgliedstaaten innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens sollte gleiche Ausgangsbedingungen für alle von der…
Erwägungsgrund 14 32017D0769In Anbetracht des internationalen Charakters der HNS-Regelung sind gleiche Ausgangsbedingungen für alle von der Anwendung des HNS-Übereinkommens von 2010…
Erwägungsgrund 13 32017D0770BESCHLUSS (EU) 2017/770 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
In Anbetracht des internationalen Charakters der HNS-Regelung sind gleiche Ausgangsbedingungen für alle von der Anwendung des HNS-Übereinkommens von 2010…
Erwägungsgrund 15 32017D0770BESCHLUSS (EU) 2017/770 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Bei der Ratifizierung des Protokolls von 2010 oder bei ihrem Beitritt zum Protokoll von 2010 sollten die Mitgliedstaaten eine Erklärung über die Anerkennung und…
Erwägungsgrund 15 32017D0769Die Mitgliedstaaten sollten daher für die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallenden Teile ermächtigt werden, das Protokoll von 2010 für die in…
Erwägungsgrund 14 32017D0770BESCHLUSS (EU) 2017/770 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, das Protokoll von 2010 in Bezug auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in…