Erwägungsgrund 5 32017D0710BESCHLUSS (EU) 2017/710 DES RATES vom 3. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (CO2-Emissionen)
Die Verordnung (EU) Nr. 63/2011 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 9 32017D0710BESCHLUSS (EU) 2017/710 DES RATES vom 3. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (CO2-Emissionen)
Die Verordnung (EU) Nr. 397/2013 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 6 32017D0715BESCHLUSS (EU) 2017/715 DES RATES vom 27. März 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung der Anhänge II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und XVII (Geistiges Eigentum) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Verordnung über Kinderarzneimittel)
Die Verordnung (EU) Nr. 488/2012 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 10 32014D0675BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2014/675/EU)
Die Verordnung (EU) Nr. 547/2011 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 7 32014D0675BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2014/675/EU)
Die Verordnung (EU) Nr. 544/2011 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 9 32014D0675BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2014/675/EU)
Die Verordnung (EU) Nr. 546/2011 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.