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Artikel 34 des Beschlusses 2013/255/GASP erhält folgende Fassung: „Artikel 34 Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2018. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Artikel 34 des Beschlusses 2013/255/GASP erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2017. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Artikel 3 des Beschlusses 2013/184/GASP erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2018. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Artikel 3 des Beschlusses 2013/184/GASP erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2017. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Artikel 3 des Beschlusses 2013/184/GASP erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2016. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert: Artikel 3 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2015. Er wird fortlaufend…
Artikel 34 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis 1. Juni 2015. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.