Erwägungsgrund 7 32017D1860BESCHLUSS (GASP) 2017/1860 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in dem vorliegenden Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 7 32018D0293BESCHLUSS (GASP) 2018/293 DES RATES vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 5 32016D0036BESCHLUSS (GASP) 2016/36 DES RATES vom 14. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden können, ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 6 32017D1838BESCHLUSS (GASP) 2017/1838 DES RATES vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 4 32014D0872BESCHLUSS 2014/872/GASP DES RATES vom 4. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und des Beschlusses 2014/659/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 5 32017D1562BESCHLUSS (GASP) 2017/1562 DES RATES vom 14. September 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.