Art. 1 32018D1701BESCHLUSS (EU) 2018/1701 DER KOMMISSION vom 7. November 2018 über die geplante Bürgerinitiative „Verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln als nicht-vegetarisch/vegetarisch/vegan“ (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7300) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Die geplante Bürgerinitiative „Verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln als nicht-vegetarisch/vegetarisch/vegan“ wird hiermit registriert.
Art. 1 Nr. 3 32022D1368BESCHLUSS (EU) 2022/1368 DER KOMMISSION vom 3. August 2022 zur Einrichtung von Gruppen für den zivilen Dialog im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/767/EU
Gruppe für den zivilen Dialog über die tierische Erzeugung;
Erwägungsgrund 16 32019L0782RICHTLINIE (EU) 2019/782 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung harmonisierter Risikoindikatoren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 13 32021R0468VERORDNUNG (EU) 2021/468 DER KOMMISSION vom 18. März 2021 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf botanische Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 8 32024R1318VERORDNUNG (EU) 2024/1318 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Prothioconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —