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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) verantwortlich.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten obliegt dem UNOPS. Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Dazu trifft der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem UNOPS.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten obliegt dem UNOPS. Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr.…
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten obliegt dem UNOPS. Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr.…
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „Hoher Vertreter“ genannt) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.