Erwägungsgrund 3 32016D2136BESCHLUSS (EU) 2016/2136 DES RATES vom 21. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
Das Abkommen sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32018D1153BESCHLUSS (EU) 2018/1153 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32018D0404BESCHLUSS (EU) 2018/404 DES RATES vom 13. März 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum von 2014 bis 2020
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32018D1152BESCHLUSS (EU) 2018/1152 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32018D2003BESCHLUSS (EU) 2018/2003 DES RATES vom 20. September 2016 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32016D2087BESCHLUSS (EU) 2016/2087 DES RATES vom 14. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Das Abkommen sollte daher vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden —