Erwägungsgrund 2 32018D0014BESCHLUSS (EU) 2018/14 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Albanien im Hinblick auf die Beteiligung Albaniens im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 als Beobachter an der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates steht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) der Teilnahme von…
Erwägungsgrund 2 32016D0357BESCHLUSS (EU) 2016/357 DES RATES vom 15. Januar 2016 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf die Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen von Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten einschließlich Bestimmungen über die Mitwirkung an den von der Agentur eingeleiteten Initiativen, über finanzielle Beiträge und Personal
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates steht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) der Teilnahme von…
Art. 28 Abs. 1 32007R0168Die Agentur steht der Teilnahme von Bewerberländern mit Beobachterstatus offen.
Erwägungsgrund 1 32008D0578BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Europarat über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Europarat (2008/578/EG)
Die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sieht eine enge…
Erwägungsgrund 1 32008D0578BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Europarat über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Europarat (2008/578/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass der Rat der Europäischen Union am 15. Februar 2007 die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 2 32016D0357BESCHLUSS (EU) 2016/357 DES RATES vom 15. Januar 2016 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf die Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen von Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten einschließlich Bestimmungen über die Mitwirkung an den von der Agentur eingeleiteten Initiativen, über finanzielle Beiträge und Personal
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien befürwortet die Zielsetzungen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) sowie…