Erwägungsgrund 3 32018D0846BESCHLUSS (EU) 2018/846 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland, Spanien, Frankreich und Portugal
Am 1. September 2017 stellte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund eines Erdbebens auf der Insel Lesbos in der nördlichen Ägäis am…
Erwägungsgrund 3 32016D1856BESCHLUSS (EU) 2016/1856 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland
Am 5. Februar 2016 reichte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund eines Erdbebens ein, das im November 2015 die Ionischen Inseln…
Erwägungsgrund 3 32017D1599BESCHLUSS (EU) 2017/1599 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien
Am 16. November 2016 stellte Italien einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund eines Erdbebens, das am 24. August 2016 die Regionen Abruzzen, Latium,…
Erwägungsgrund 4 32017D0741BESCHLUSS (EU) 2017/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistungen für das Vereinigte Königreich, Zypern und Portugal
Am 5. September 2016 stellte Zypern einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund der Auswirkungen einer schweren Dürrephase seit Oktober 2015 und der…
Erwägungsgrund 4 32009D0844BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/844/EG)
Italien hat wegen einer durch ein Erdbeben ausgelösten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 4 32008D0469BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2008 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/469/EG)
Griechenland hat infolge der Waldbrände vom August 2007 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.