Erwägungsgrund 6 32014D0721BESCHLUSS DES RATES vom 13. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zum Beitritt Neuseelands zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertreten ist (2014/721/EU)
Es ist daher notwendig, den im Namen der Union im GPA-Ausschuss gegenüber dem Beitritt Neuseelands zu vertretende Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 6 32015D1522BESCHLUSS (EU) 2015/1522 DES RATES vom 14. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Beitritts der Republik Moldau zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Der im Namen der Union im GPA-Ausschuss hinsichtlich des Beitritts der Republik Moldau zu vertretende Standpunkt muss daher festgelegt werden —
Erwägungsgrund 6 32015D1969BESCHLUSS (EU) 2015/1969 DES RATES vom 22. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen hinsichtlich des Beitritts der Ukraine zum Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts
Es ist daher zweckmäßig, den im GPA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich des Beitritts der Ukraine festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32019D0349BESCHLUSS (EU) 2019/349 DES RATES vom 22. Februar 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Welthandelsorganisation für das öffentliche Beschaffungswesen zm Beitritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu dem überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu vertreten ist
Daher ist es angemessen, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im GPA-Ausschuss zu dem Beitritt des Vereinigten Königreichs zum überarbeiteten GPA…
Erwägungsgrund 6 32014D0720BESCHLUSS DES RATES vom 13. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zum Beitritt Montenegros zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertreten ist (2014/720/EU)
Der im Namen der Union im GPA-Ausschuss gegenüber dem Beitritt Montenegros zu vertretende Standpunkt muss daher festgelegt werden —
Erwägungsgrund 6 32017D1922BESCHLUSS (EU) 2017/1922 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs IX des Protokolls I zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat zu vertreten ist.