Erwägungsgrund 3 32018D1573BESCHLUSS (EU) 2018/1573 DES RATES vom 15. Oktober 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union zur Annahme eines Beschlusses des durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Die Republik Kroatien ist durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 8. November 2017 dem Abkommen beigetreten.
Erwägungsgrund 3 32018D1561BESCHLUSS (EU) 2018/1561 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Die Republik Kroatien ist durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 8. November 2017 dem Abkommen beigetreten.
Erwägungsgrund 3 32017D1766BESCHLUSS (EU) 2017/1766 DES RATES vom 25. September 2017 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union und die Änderungen der Liste der mit der Europäischen Union assoziierten Länder und Gebiete zu vertretenden Standpunkt
Die Republik Kroatien ist durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 22. März 2017 dem Abkommen beigetreten.
Erwägungsgrund 4 32015D0998BESCHLUSS (EU) 2015/998 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. April 2015 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits
Nach Unterzeichnung des Abkommens ist die Republik Kroatien am 1. Juli 2013 der Europäischen Union beigetreten. Um dem Rechnung zu tragen, ist eine Anpassung…
Erwägungsgrund 2 32017D0075BESCHLUSS (EU) 2017/75 DES RATES vom 21. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Die Republik Kroatien wurde am 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der Union.
Erwägungsgrund 2 32017D1766BESCHLUSS (EU) 2017/1766 DES RATES vom 25. September 2017 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union und die Änderungen der Liste der mit der Europäischen Union assoziierten Länder und Gebiete zu vertretenden Standpunkt
Der Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union wurde am 9. Dezember 2011 unterzeichnet und trat am 1. Juli 2013 in Kraft.