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Mit der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission werden die Annahme von zulässigen Geräuschpegeln, von Anforderungen an Austauschschalldämpferanlagen und von Prüfverfahren für zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 in Verbindung mit den in Anhang VI Abschnitt D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Geräuschgrenzwerten und…
Kraftfahrzeuge im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von…
Durch die Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und ihre…
Mit der Richtlinie 70/157/EWG des Rates wurden die verschiedenen technischen Anforderungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des zulässigen Geräuschpegels von…
Diese Verordnung sollte außerdem die Geräuschpegelgrenzwerte weiter senken. Sie sollte die neuen strengeren Anforderungen an das Rollgeräusch von…
Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klasse L in Bezug auf ihren zulässigen Geräuschpegel und ihre Auspuffanlage finden sich in den Anhängen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.