Erwägungsgrund 2 32018D1560BESCHLUSS (EU) 2018/1560 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Der Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Union wurde am 9. Dezember 2011 unterzeichnet und ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 2 32018D1561BESCHLUSS (EU) 2018/1561 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Der Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Union wurde am 9. Dezember 2011 unterzeichnet und ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 2 32017D1766BESCHLUSS (EU) 2017/1766 DES RATES vom 25. September 2017 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union und die Änderungen der Liste der mit der Europäischen Union assoziierten Länder und Gebiete zu vertretenden Standpunkt
Der Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union wurde am 9. Dezember 2011 unterzeichnet und trat am 1. Juli 2013 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32013R0479Am 9. Dezember 2011 unterzeichneten die Mitgliedstaaten der Union und Kroatien den Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union…
Erwägungsgrund 2 32015D0284BESCHLUSS (EU) 2015/284 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 4 des EWR-Abkommens über die Ursprungsregeln (Beitritt Kroatiens)
Die Republik Kroatien trat der Europäischen Union am 1. Juli 2013 bei.
Erwägungsgrund 2 32015D0334BESCHLUSS (EU) 2015/334 DES RATES vom 2. März 2015 zur Änderung des Internen Abkommens zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet
Die Republik Kroatien trat der Europäischen Union am 1. Juli 2013 bei.