Erwägungsgrund 3 32020D0789BESCHLUSS (EU) 2020/789. DES RATES vom 9. Juni 2020 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien
Mit dem Beschluss (EU) 2015/1788 hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre genehmigt. Das Abkommen läuft am 17. Mai 2020 aus.
Erwägungsgrund 3 32015D0344BESCHLUSS (EU) 2015/344 DES RATES vom 17. Februar 2015 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Auf der Grundlage des Beschlusses 2011/182/EU des Rates wurde das Abkommen rückwirkend ab dem 8. November 2009 um weitere fünf Jahre verlängert und läuft somit…
Erwägungsgrund 2 32015D1788BESCHLUSS (EU) 2015/1788 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien
Gemäß Artikel 11 Buchstabe b des Abkommens wird das Abkommen zunächst für fünf Jahre geschlossen und kann von den Vertragsparteien einvernehmlich verlängert…
Erwägungsgrund 3 32020D0788BESCHLUSS (EU) 2020/788 DES RATES vom 9. Juni 2020 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Mit den Beschlüssen 2003/737/EG , 2011/182/EU und (EU) 2015/344 des Rates wurde das Abkommen dreimal um jeweils fünf Jahre verlängert, in Bezug auf die beiden…
Erwägungsgrund 3 32009D0306BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2009/306/EG)
Mit dem Beschluss 2004/756/EG hat der Rat das Abkommen mit Wirkung vom 14. Oktober2003 um weitere fünf Jahre verlängert.
Erwägungsgrund 3 32018D0343BESCHLUSS (EU) 2018/343 DES RATES vom 5. März 2018 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien
Mit dem Beschluss 2012/646/EU genehmigte der Rat die Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre.