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DubliNet ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission , mit der DubliNet, ein separater gesicherter elektronischer Kanal zur Übermittlung von Daten, eingerichtet wird, ist für das Vereinigte Königreich bindend.
das Betriebsmanagement von DubliNet, einem gesonderten gesicherten elektronischen Übermittlungskanal zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, der gemäß…
DubliNet ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission , mit der DubliNet, ein separater gesicherter elektronischer…
Der Agentur sollte auch das Betriebsmanagement des DubliNet, eines gesonderten gesicherten elektronischen Übermittlungskanals nach Artikel 18 der Verordnung…
Eurodac ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Das Vereinigte Königreich hat sich an der Annahme des der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 , die Einrichtung,…
Eurodac ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Das Vereinigte Königreich hat sich an der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments…
Soweit sich ihre Bestimmungen auf das durch den Beschluss 2007/533/JI eingerichtete SIS II beziehen, beteiligt sich das Vereinigte Königreich an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.