Erwägungsgrund 5 32017D0341BESCHLUSS (EU) 2017/341 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung — Antrag Spaniens — EGF/2016/004 ES/Comunidad Valenciana — Automobilindustrie
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 856 800 EUR für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32018D1093BESCHLUSS (EU) 2018/1093 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Frankreichs — EGF/2017/009 FR/Air France)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 9 894 483 EUR für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32018D0513BESCHLUSS (EU) 2018/513 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Deutschlands — EGF/2017/008 DE/Goodyear
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 165 231 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32016D0989BESCHLUSS (EU) 2016/989 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Frankreichs — EGF/2015/010 FR/MoryGlobal)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 5 146 800 EUR für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32015D1871BESCHLUSS (EU) 2015/1871 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2015/002 DE/Adam Opel, Deutschland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 6 958 623 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 5 32018D0006BESCHLUSS (EU) 2018/6 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags Griechenlands — EGF/2017/003 GR/Attica retail
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 949 150 EUR für den Antrag Griechenlands bereitzustellen.