Erwägungsgrund 5 32017D1138BESCHLUSS (EU) 2017/1138 DES RATES vom 19. Juni 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme des erforderlichen Inhalts der Bescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens und der Leitlinien gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates steht mit den Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 8 des Übereinkommens, ergänzt durch den…
Erwägungsgrund 13 32017D1138BESCHLUSS (EU) 2017/1138 DES RATES vom 19. Juni 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme des erforderlichen Inhalts der Bescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens und der Leitlinien gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Rechtsvorschriften der Union, darunter die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des…
Erwägungsgrund 12 32018R1671VERORDNUNG (EU) 2018/1671 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und zur Anpassung seines übergeordneten Ziels
Die Verordnung (EU) 2017/825 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32017D0710BESCHLUSS (EU) 2017/710 DES RATES vom 3. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (CO2-Emissionen)
Die Verordnung (EU) Nr. 333/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 5 32017D0783BESCHLUSS (EU) 2017/783 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Drittes Energiepaket)
Die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32018D0635BESCHLUSS (EU) 2018/635 DES RATES vom 17. April 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XXII (Gesellschaftsrecht) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) des EWR-Abkommens zu vertreten ist
Die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.