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In Artikel 80 des Interims-Partnerschaftsabkommens sind die Bestimmungen für den Beitritt der anderen Pazifik-Inselstaaten festgelegt.
In Artikel 80 des Interims-Partnerschaftsabkommens sind die Bestimmungen für den Beitritt anderer Pazifik-Inselstaaten festgelegt.
Dem Beitritt der Salomonen zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im…
Dem Beitritt Samoas zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden…
Dem Beitritt Samoas zum Interims-Partnerschaftsabkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 80 Absatz 2…
Artikel 80 des Abkommens sieht vor, dass andere Pazifik-Inselstaaten, die Vertragspartei des Abkommens von Cotonou sind, oder Pazifikinseln, deren strukturelle…
Dem Beitritt der Salomonen zum Interims-Partnerschaftsabkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 80…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.