Art. 2 32018D0226BESCHLUSS (GASP) 2018/226 DES RATES vom 15. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D0201BESCHLUSS (EU) 2018/201 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in dem — durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten — Gemischten Visaerleichterungsausschuss zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D1600BESCHLUSS (EU) 2018/1600 DES RATES vom 28. September 2018 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Anwendung einzelner Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D1730BESCHLUSS (EU) 2018/1730 DES RATES vom 12. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Zusammenhang mit der gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Annahme von Richtlinien zur umweltgerechten Zwischenlagerung von Quecksilber, das kein Quecksilberabfall ist, zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D0015BESCHLUSS (EU) 2018/15 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs XXI (Statistik) des EWR-Abkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D2248BESCHLUSS (EU) 2019/2248 DES RATES vom 19. Dezember 2019 über den im Namen der Union in dem durch das Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.