Erwägungsgrund 2 32019D2112BESCHLUSS (GASP) 2019/2112 DES RATES vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2303 zur Unterstützung der weiteren Umsetzung der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und des Beschlusses EC-M-33/DEC.1 des Exekutivrates der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) über die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
In dem Beschluss (GASP) 2017/2303 ist für die in dessen Artikel 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 12 Monaten ab dem Abschluss der…
Erwägungsgrund 2 32019D1092BESCHLUSS (GASP) 2019/1092 DES RATES vom 26. Juni 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2302 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Hinblick auf die Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen in der ehemaligen Lagerstätte für chemische Waffen in Libyen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
In dem Beschluss (GASP) 2017/2302 ist für die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten eine Durchführungszeit von 20 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der…
Erwägungsgrund 2 32019D2113BESCHLUSS (GASP) 2019/2113 DES RATES vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2356 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit
In dem Beschluss (GASP) 2016/2356 ist für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des…
Erwägungsgrund 2 32018D0294BESCHLUSS (GASP) 2018/294 DES RATES vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/259 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
In dem Beschluss (GASP) 2015/259 ist für die dort in Artikel 1 Absatz 2 genannten Maßnahmen eine Durchführungszeit von 36 Monaten ab dem Abschluss des in…
Erwägungsgrund 2 32014D0906BESCHLUSS 2014/906/GASP DES RATES vom 15. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/726/GASP zur Unterstützung der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Beschlusses EC-M-33/Dec 1 des Exekutivrats der OVCW im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Im Beschluss 2013/726/GASP ist für das in Artikel 1 Absatz 2 jenes Beschlusses genannte Projekt eine Durchführungszeit von 12 Monaten — ab dem Abschluss des…
Erwägungsgrund 2 32014D0861BESCHLUSS 2014/861/GASP DES RATES vom 1. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/699/GASP über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Im Beschluss 2012/699/GASP ist für die Projekte im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 eine Durchführungszeit von 24 Monaten ab dem Abschluss des…