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Nach Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates richtet jedes Unionsorgan das Amt eines Internen Prüfers ein, das unter Einhaltung der einschlägigen internationalen Standards ausgeübt werden muss. In der Kommission ist der am 11. April 2000 gegründete Interne Auditdienst (der „Dienst“) für interne Audittätigkeiten zuständig. Auch in den dezentralen Agenturen der Union sowie sonstigen unabhängigen Einrichtungen, die Beiträge aus dem Unionshaushalt erhalten, übt der Dienst interne Prüfungstätigkeiten aus.
Der interne Prüfer der Kommission ist der interne Prüfer des 11. EEF, und der in Artikel 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 genannte Begleitausschuss…
Der Dienst führt die internen Audittätigkeiten gemäß Artikel 117 bis 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 sowie gemäß seiner Charta durch . Zu diesem…
Die Funktion des internen Prüfers wird gemäß der Haushaltsordnung vom Internen Prüfer der Kommission wahrgenommen. Analog zu den Generaldirektionen und…
Der Dienst berät andere Kommissionsdienststellen, Exekutivagenturen sowie sonstige unabhängige Einrichtungen, die Beiträge aus dem Unionshaushalt erhalten, über…
Es ist notwendig, die relevanten Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung…
Ein Interner Prüfer überprüft das ordnungsgemäße Funktionieren der in dieser Verordnung festgelegten Systeme und Haushaltsvollzugsverfahren. Er verfügt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.