Erwägungsgrund 17 32020D0969BESCHLUSS (EU) 2020/969 DER KOMMISSION vom 3. Juli 2020 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften in Bezug auf den Datenschutzbeauftragten, Beschränkungen der Rechte betroffener Personen und die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/597/EG der Kommission
Der DSB und gegebenenfalls die anderen Kommissionsdienststellen sollten alle Beschränkungen transparent handhaben und jede Anwendung von Beschränkungen in dem…
Erwägungsgrund 18 32018D1961BESCHLUSS (EU) 2018/1961 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2018 zur Festlegung interner Vorschriften über die Mitteilung von Informationen an betroffene Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen interner Audittätigkeiten
Die Kommission sollte alle Beschränkungen transparent anwenden und im entsprechenden Verzeichnis eintragen.
Erwägungsgrund 15 32018D1927BESCHLUSS (EU) 2018/1927 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2018 zur Festlegung interner Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission im Bereich des Wettbewerbs im Hinblick auf die Unterrichtung der betroffenen Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte
Die Kommission sollte alle Beschränkungen transparent anwenden und im entsprechenden Verzeichnis eintragen.
Erwägungsgrund 16 32022D0121BESCHLUSS (EU) 2022/121 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2022 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden auf der Grundlage des Statuts
Die Kommission sollte alle Beschränkungen transparent anwenden und in dem entsprechenden Verzeichnis erfassen.
Erwägungsgrund 16 32021D2243BESCHLUSS (EU) 2021/2243 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2021 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Sicherheit der Informations- und Kommunikationssysteme der Kommission
Die Kommission sollte alle Beschränkungen transparent anwenden und im entsprechenden Verzeichnis erfassen.
Erwägungsgrund 21 32019D1862BESCHLUSS (EU) 2019/1862 DER KOMMISSION vom 6. November 2019 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkungen bestimmter Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission im System der Union zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
Die Kommission sollte alle Beschränkungen transparent anwenden und im entsprechenden Verzeichnis eintragen.