Erwägungsgrund 6 32016D0713BESCHLUSS (GASP) 2016/713 DES RATES vom 12. Mai 2016 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32009D0907BESCHLUSS 2009/907/GASP DES RATES vom 8. Dezember 2009 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32018D1083BESCHLUSS (GASP) 2018/1083 DES RATES vom 30. Juli 2018 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32015D0901BESCHLUSS (GASP) 2015/901 DES RATES vom 11. Juni 2015 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO)
Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32012D0291BESCHLUSS 2012/291/GASP DES RATES vom 5. Juni 2012 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo , EULEX KOSOVO
Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32018D0856BESCHLUSS (GASP) 2018/856 DES RATES vom 8. Juni 2018 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO)
Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.