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Nach Artikel 54 des Abkommens nimmt der ICAO-Rat Internationale Richtlinien und Empfehlungen an.
„internationale Richtlinien und Empfehlungen“ bezeichnet die internationalen Richtlinien und Empfehlungen, die gemäß Artikel 37 des Abkommens von Chicago über…
die einschlägigen Instrumente der ICAO, einschließlich Richtlinien und Empfehlungen, sowie die Fortschritte bei der Umsetzung aller Bestandteile des…
Nach Artikel 54 Buchstabe l des Abkommens von Chicago hat der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen anzunehmen.
Nach Artikel 54 Buchstabe l des Abkommens von Chicago hat der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen anzunehmen.
Nach Artikel 69 des Abkommens kann der Assoziationsrat Beschlüsse fassen und geeignete Empfehlungen aussprechen.
Nach Artikel 80 des Abkommens kann der Assoziationsrat Empfehlungen abgeben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.