Art. 2 32018D0492BESCHLUSS (EU) 2018/492 DER KOMMISSION vom 22. März 2018 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32018D1275BESCHLUSS (EU) 2018/1275 DES RATES vom 18. September 2018 zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 vorgesehenen Auswahlausschusses
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32019D0511BESCHLUSS (EU) 2019/511 DER KOMMISSION vom 26. März 2019 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32019D0984BESCHLUSS (EU) 2019/984 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates hinsichtlich der Frist für die Anwendung der besonderen Vorschriften über die höchstzulässige Länge von Führerhäusern, die eine verbesserte Aerodynamik und Energieeffizienz sowie eine bessere Sicherheit bieten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32017D2380RICHTLINIE (EU) 2017/2380 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2010/40/EU hinsichtlich des Zeitraums für den Erlass delegierter Rechtsakte (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32019D0526BESCHLUSS (EU) 2019/526 DER KOMMISSION vom 27. März 2019 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.