Erwägungsgrund 5 32018D0514BESCHLUSS (EU) 2018/514 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen Antrags Schwedens — EGF/2017/007 SE/Ericsson
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32017D0559BESCHLUSS (EU) 2017/559 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nach dem Antrag der Niederlande — EGF/2016/005 NL/Drente Overijssel Retail
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten,
Erwägungsgrund 5 32017D1600BESCHLUSS (EU) 2017/1600 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2017/002 FI/Microsoft 2)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32018D0007BESCHLUSS (EU) 2018/7 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung Antrag Finnlands — EGF/2017/005 FI/Retail
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32017D0951BESCHLUSS (EU) 2017/951 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32016D0989BESCHLUSS (EU) 2016/989 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Frankreichs — EGF/2015/010 FR/MoryGlobal)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —