Erwägungsgrund 2 32018D0893BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 des EWR-Abkommens zu vertreten ist (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens können auf Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses unter anderem Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle…
Erwägungsgrund 2 32013D0334BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XXI des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2013/334/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang XXI des Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32015D1773BESCHLUSS (EU) 2015/1773 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (Energiestatistik)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang XXI des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32013D0206BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (2013/206/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang XXI des Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32013D0011BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang IV (Energie) und Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (2013/11/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung der Anhänge IV und XXI des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32018D0015BESCHLUSS (EU) 2018/15 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs XXI (Statistik) des EWR-Abkommens
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung des Anhangs XXI (Statistik) des EWR-Abkommens beschließen.