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Der neue Europass-Rahmen sollte die Bedürfnisse und Erwartungen aller Endnutzer berücksichtigen, hierzu zählen unter anderem Lernende, Arbeitsuchende sowie Arbeitslose und Arbeitnehmer, aber auch andere relevante Interessenträger wie Arbeitgeber (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen), Handelskammern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Ehrenamtliche, Berufsberater, öffentliche Arbeitsvermittlungen, Sozialpartner, Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugendorganisationen, Jugendarbeitsträger, zuständige nationale Behörden und politische Entscheidungsträger. Auch sollten die Bedürfnisse von Drittstaatsangehörigen, die in die Union einreisen oder sich in der Union aufhalten, berücksichtigt werden, damit ihre Integration gefördert wird.
Aktualisierungen und Änderungen des Europass-Rahmens sollten in Zusammenarbeit mit den relevanten Interessenträgern erfolgen, zu denen Arbeitsvermittlungen,…
Der Europass-Rahmen sollte mithilfe eines Ansatzes entwickelt werden, bei dem der Nutzer im Mittelpunkt steht, und zwar auf der Grundlage von Rückmeldungen,…
Die Teilnahme an dem Rahmen sollte auch Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Mitgliedstaaten der Union sind, beitretenden Staaten,…
Der Europass-Rahmen sollte aktuellen und künftigen Erfordernissen gerecht werden. Die Nutzer benötigen Instrumente, mit denen sie ihre Fertigkeiten und…
In der von der Kommission am 10. Juni 2016 angenommenen neuen europäischen Agenda für Kompetenzen werden die Mitgliedstaten, Sozialpartner, Industrie und andere…
Die Zusammensetzung des EURES-Netzes sollte flexibel genug sein, um die Anpassung an Entwicklungen des Marktes für Rekrutierungsleistungen zu erleichtern. Das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.