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Darüber hinaus sollten gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte, den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei angehörige natürliche Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen wie die Anstachelung zu Gewalt, die Diskriminierung von und Gewalt gegen Personen, die den Minderheiten in Rakhine angehören, sowie für die Behinderung der freiwilligen und sicheren Rückkehr von aus dem Bundesstaat Rakhine Vertriebenen an ihren Herkunftsort verantwortlich sind, sowie gegen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit ihnen verbunden sind, verhängt werden. Gezielte restriktive Maßnahmen sollten auch gegen bestimmte, den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei angehörige natürliche Personen, die für die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen oder die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind, sowie gegen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit ihnen verbunden sind, verhängt werden.
natürlicher Personen, die den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw), den Polizeikräften Myanmars oder der Grenzschutzpolizei angehören und für die Behinderung der…
natürliche Personen, die den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei angehören und für die Behinderung der Durchführung unabhängiger…
Am 26. April 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/655 angenommen, der einen Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte, den…
Vorbehaltlich der Kontrolle durch die Konfliktparteien und im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht sollte die Beförderung von humanitärer Hilfe für…
Angesichts der Lage in Myanmar/Birma und der Verantwortung von Teilen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei für…
Der Rat hat am 26. April 2018 den Beschluss (GASP) 2018/655 angenommen, der einen Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.