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Die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 enthält Vorschriften für die Erstellung und die Anwendung der freiwilligen Regelung für das EU-Umweltzeichen, mit dem Erzeugnisse und Dienstleistungen mit hoher Umweltleistung gefördert werden sollen.
Die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sieht vor, dass spezifische Kriterien für das EU-Umweltzeichen nach Produktgruppen erstellt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 enthält allgemeine Vorgaben für das Muster des EU-Umweltzeichens. Die besonderen Vorgaben werden nach Anhörung der zuständigen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind spezifische Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die einzelnen Produktgruppen festzulegen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind spezifische Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die einzelnen Produktgruppen festzulegen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind spezifische Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die einzelnen Produktgruppen festzulegen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind spezifische Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die einzelnen Produktgruppen festzulegen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.