Erwägungsgrund 4 32015D2457BESCHLUSS (EU) 2015/2457 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 623 200 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32017D1600BESCHLUSS (EU) 2017/1600 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2017/002 FI/Microsoft 2)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 3 520 080 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32017D0951BESCHLUSS (EU) 2017/951 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 641 800 EUR für den Antrag Finnlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32016D1857BESCHLUSS (EU) 2016/1857 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/001 FI/Microsoft)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 5 364 000 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D1477BESCHLUSS (EU) 2015/1477 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2015/001 FI/Broadcom)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 365 000 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32014D0878BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/008 FI/STX Rauma, Finnland) (2014/878/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 426 800 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen —